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Energieausweis
Energieausweis
Ein Energieausweis ermöglicht es Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Parameter vergleichbar zu machen. Käufer und Mieter sollen erkennen können, welche Verbräche und Energiekosten sie erwarten können. Der Energieausweis stellt hierzu die wichtigsten Kennwerte einer Immobilie transparent in Form eines Steckbriefes da.
Hier können Sie ein Beispiel einsehen: Energieausweis nach GEG 2020
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Sie benötigen einen Energieausweis wenn Sie einen Neubau planen, oder eine umfassende Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchführen. Auch wenn Sie als Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten, verpachten oder verkaufen wollen, benötigen Sie einen Energieausweis. Diesen sollten Sie potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung aushändigen können. Alternativ können Sie ihn auch gut sichtbar aushängen.
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) verbindlich geregelt.
Welche Arten von Energieausweis gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Verbrauchsausweise bewerten die tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Verbrauchsausweise können damit nur für Bestandsbauten erstellt werden. Wir als Messdienstunternehmen verfügen in der Regel, bei von uns betreuten Objekten, über alle erforderlichen Informationen um einen Verbrauchsausweis zu erstellen.
Bedarfsausweise bewerten hingegen den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem bautechnischen Zustand des Gebäudes ergibt. Sie sind bei Neubauten anzuwenden, da noch keine Verbrauchswerte vorliegen..
Der Energieausweis wird pro Gebäude erstellt.
Änderungen zum Energieausweis gemäß GEG 2020
Mit dem in Kraft treten des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) in 2020 ergeben sich folgende Neuerungen zum Energieausweis gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014):
- Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen, sowie die entsprechenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gelten nun auch für Immobilienmakler.
- Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. So soll die Qualität der Modernisierungsempfehlungen verbessert werden.
- Die CO2-Emissionen müssen jetzt im Energieausweis aufgeführt werden.
- Wenn Eigentümer Daten für den Energieausweis bereitstellen, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
- Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht.
- Der Stand der Sanierung muss detailliert angegeben werden, ebenso inspektionspflichtige Klimaanlagen mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.
Geregelt sind diese Vorgaben im GEG 2020 Teil 5 §79 bis § 88. Im § 112 GEG sind Übergangsvorschriften für Energieausweise festgelegt. Darin ist geregelt, dass für Energieausweise für Verkauf, Vermietung und Verpachtung die Vorschriften der Energieeinsparverordnung bis zum 1. Mai 2021 weiter anzuwenden sind. Danach werden die Energieausweise nach GEG ausgestellt.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
In der Regel sind alle Arten von Energieausweisen 10 Jahre lang gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Energieausweis vermerkt.
Unser Service für Sie:
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Energieausweises. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie nutzen unsere Internetseite und geben alle Daten selbstständig ein.
- Sie nutzen unsere Internetseite und geben die Gebäudedaten ein. Die Verbrauchsdaten ermitteln wir und ergänzen sie.
- Sie füllen ein Formular Offline aus und senden es uns zu. Die Formulare können Sie sich hier herunterladen.
Für diese Dienste gilt das verlinkte Preisblatt.
Links:
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