Installation von
Rauchwarnmeldern

Wir statten Wohnräume nach den bestehenden Vorschriften mit Rauchwarnmeldern aus.

Installation von Rauchwarnmeldern

Wir statten Wohnräume nach den bestehenden Vorschriften mit Rauchwarnmeldern aus.

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Rauchwarnmelder

In allen 16 Bundesländern gilt für privaten Wohnraum eine Rauchwarnmelderpflicht. Leider sind die Ausführungen, Termine und Fristen nicht in allen Bundesländern gleich. Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer enthalten. In Mecklenburg-Vorpommern ist es seit dem Jahr 2010 Pflicht, in Wohnungen, die Schlaf- und Fluchtwege mit Rauchwarnmeldern auszustatten. In Berlin und Brandenburg endet hier die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Die Rauchwarnmelderpflicht entspricht den seit langen bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen folgenden Service an:

– wir statten Wohnräume nach den bestehenden Vorschriften mit Rauchwarnmeldern aus

– wir führen die vorgeschriebene jährliche Wartung der Geräte durch

Alle Vorgänge werden dokumentiert, gespeichert und an die Hausverwaltung weitergereicht.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot und beraten Sie bei allen Fragen zu diesem Thema.

Links:
Informationen zur Rauchmelderpflicht in:
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg

Rauchwarnmelder

Bedienungsanleitung | Flyer

Ei6500-OMS

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